Ein anarchistischer Blick auf die aktuelle Entwicklung von Repression in Mecklenburg-Vorpommern

Dieser Text soll einen Beitrag zur Diskussion über die Verschärfung des SOG (Sicherheits- und Ordnungsgesetz) in MV sein. Im ersten Teil des Textes zitieren wir Auszüge des Entwurfes und versuchen diese kurz zu erklären. Dabei haben wir keinen Anspruch auf juristische Vollständigkeit. Der zweite Teil soll eine kurze anarchistische Perspektive auf repressive Entwicklungen bieten.

 

„– polizeiliche Befugnis mit Richtervorbehalt zum verdeckten Zugriff auf fremde informationstechnische Systeme über Kommunikationsnetze mittels einer Überwachungssoftware (sogenannte Online-Durchsuchung; § 33c)“

  • Die Überwachung von internetfähigen Endgeräten durch eine Software, verdeckte Durchsuchung von Sachen und Wohnungen sind dabei zulässig, alles mit richterlicher Anordnung, drei Monate möglich, um jeweils einen Monat verlängerbar

 

„– polizeiliche Befugnis mit Richtervorbehalt zur Ausleitung von  Telekommunikationsinhalten vor der Verschlüsselung mittels spezieller Software, die auf dem Endgerät der betroffenen Person verdeckt installiert wird (sogenannte Quellen-TKÜ; § 33d Absatz 3)“

  • Standortdaten, Daten, Screenshots von verschlüsselter Kommunikation während diese auf den Endgeräten entschlüsselt ist, werden ausgelesen (Signal, PGP Mails, Telegram etc.), mit richterlicher Anordnung, auch nachträglich aber innerhalb von drei Tagen, drei Monate möglich, um jeweils drei Monate verlängerbar

Außerdem ist auch der §33g neu: Telekommunikation kann mit richterlichem Beschluss unterbrochen werden.

 

„– polizeiliche Befugnis mit Richtervorbehalt zur Beauskunftung von Nutzungsdaten nach dem Telemediengesetz (§ 33e) sowie eine polizeiliche Befugnis zur Beauskunftung von  Bestandsdaten nach dem Telemediengesetz (§ 33h) zur Schaffung von Rechtssicherheit und Rechtsklarheit“

  • Abfrage von Providern, Netzanbietern etc um Verbindungsdaten, Standort oder Funkmastenanmeldung und Identität zu bekommen

 

„– klarstellende Auflistung der Anlässe für den offenen und verdeckten Einsatz von unbemannten Luftfahrtsystemen (sogenannter Drohneneinsatz; § 34)“

  • Einsatz von Drohnen zur Datenerhebung, Wohnraumüberwachung mit Bild und Ton, Telekommunikationsüberwachung, Aufklärung bei Straftaten von erheblicher Bedeutung, auch bei Gefahr im Verzug ohne richterlichen Beschluss, muss aber nachträglich eingeholt werden

 

„– polizeiliche Befugnis zur Ausschreibung zur gezielten Kontrolle (§ 35)“

  • bei Straftaten von erheblicher Bedeutung können die Bullen Daten durch gezielte Kontrollen beschaffen, dabei können sie Autos, Container, Sachen und Personen durchsuchen

 

„– Erweiterung des Katalogs der Straftaten von erheblicher Bedeutung in § 49 wie folgt: – in § 49 Nummer 2 Erweiterung um die Vergehenstatbestände der §§ 89c Absatz 1 bis 4 (Terrorismusfinanzierung), 129a (Bildung terroristischer Vereinigungen), 129b (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 184b Absatz 1 und 2 sowie 184c Absatz 2 (Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer und jugendpornographischer Schriften), 303b Absatz 4 (besonders schwerer Fall der Computersabotage) des Strafgesetzbuches und – in § 49 Nummer 3 Erweiterung um banden-, gewerbs-, serienmäßige oder sonst organisierte Vergehen nach § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche) sowie nach § 96 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes (Einschleusen von Ausländern).“

  • Straftaten von erheblicher Bedeutung sind betroffen u.a. vom Einsatz verdeckter Ermittler*innen

 

„– Erweiterung bestimmter bereits bestehender Eingriffsbefugnisse zur Verhütung von drohenden terroristischen Straftaten im Sinne des § 67c, 7“

  • §67c bestimmt was eine terroristische Straftat ist
 

„–ausdrückliche polizeiliche Befugnis zur Erteilung von Meldeauflagen (§ 52b)“

  • aufgrund von Indizien können die Bullen Meldeauflagen aussprechen, oder wenn eine terroristische Straftat „droht“

 

„–Aufnahme von Forderungen und anderen Vermögensrechten in die Sicherstellungsbefugnis(§ 61)“

  • bis zu sechs Monate können Vermögenswerte und auch Daten beschlagnahmt werden
 

„–klarstellende Regelung zum finalen Rettungsschuss (§ 109 Absatz 1)“

  • Menschen dürfen erschossen werden, wenn es zur Abwendung einer Lebensgefahr oder einer schwerwiegenden Verletzung der körperlichen Unversehrtheit nötig ist

 

-Zudem werden die Regelungen aus § 52 Absatz 3 (Betretungs- und Aufenthaltsgebote bis maximal zehn Wochen) herausgelöst und in eine gesonderte Norm (§ 52a) unter Anpassung der Höchstfrist auf drei Monate und unter Ergänzung weiterer notwendiger Regelungen zur Anordnung überführt.“

  • Aufenthalts- und Betretungsverbote können nun jeweils um drei Monte verlängert werden, mit richterlicher Anordnung, außerdem ist das nun ein eigener Paragraph

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In Zeiten, in denen der Repressionsdruck seit Jahren kontinuierlich ansteigt, ist es kaum verwunderlich, dass diese Entwicklung auch in Gesetzestexte einfließt. Ein System, welches in einer Logik basierend auf Ausbeutung, Unterdrückung, Willkür und Gewalt aufgebaut ist, muss die Befugnisse der Bullen erweitern, um die eigene Macht und Legitimität zu erhalten. 

Egal ob Menschen täglicher Gewalt beim Arbeitsamt, auf der Straße oder bei Demonstrationen und Aktionen ausgesetzt sind – alle sind von der Willkür und Unterdrückung betroffen, ob in der Schule, in der Familie, bei der Lohnarbeit, im Knast oder an der Uni. Die Repression verbindet all diese Lebensrealitäten. 

Dass die Möglichkeiten der Bullen ausgeweitet werden, ist für alle Menschen relevant. Wenn sie deine Festplatte kopieren und auswerten, ohne dass du es merkst. Wenn sie Bewegungsprofile erstellen und wissen, was du für Musik hörst. Wenn sie heimlich deine Sachen durchwühlen und dich überwachen. Um am Ende deine*n Kompliz*innen zu erschießen, weil sie sich angeblich bedroht fühlen. Spätestens dann begreifst du, dass wir alle betroffen sind und auch schon immer waren.

Denn nicht erst seit diesem Gesetz sind Menschen täglicher Gewalt ausgesetzt. Schon seit Jahren wächst der Druck nicht nur auf emanzipatorische Strukturen. 

Wir müssen diesem Druck mit Solidarität und Entschlossenheit begegnen. Es braucht ein Bewusstsein darüber, dass auch fähige Konzepte von Security culture und technischem Wissen ein Teil dessen sein müssen, was wir dem entgegensetzen können, um uns bestmöglich gegenseitig zu schützen. Die Macht derer, die uns unterdrücken, basiert auf genau der, die wir ihnen geben. Lassen wir uns also nicht den Mut nehmen aktiv gegen die Gesamtscheisse anzukämpfen! Seid rebellisch, vernetzt euch und bildet Banden egal ob vor oder hinter den Gittern und Zäunen.